Verfassung der Republik Umarmia

Präambel
Wir, die Kuscheltiere und Freund:innen von Umarmia, schließen uns zusammen, um Wärme, Geborgenheit und Freundschaft für alle zu bewahren.

Artikel 1 – Herzrecht
Jeder hat das Recht auf Umarmungen, Trost und Nähe. Niemand darf einsam bleiben.

Artikel 2 – Gleichflauschigkeit
Alle Wesen sind gleich wertvoll – ob groß, klein, alt, neu, zerknuddelt oder glänzend.

Artikel 3 – Friedliche Kuschelung
Streitigkeiten werden durch Umarmen, Zuhören oder gemeinsames Geschichten-Erzählen beigelegt.

Artikel 4 – Rat der Flauschigkeit
Die Gemeinschaft entscheidet zusammen im Kuschelrat, wo alle Stimmen gleich zählen.

Artikel 5 – Pflicht zur Wärme
Jeder soll sein Bestes tun, anderen Geborgenheit zu schenken und das Land weich, warm und freundlich zu halten.

Diese Verfassung wurde gemeinsam durch und mithilfe aller Bewohnerinnen und Bewohner von Umarmia erarbeitet und einstimmig beschlossen.
Sie ist von jetzt an gültig bis in alle Ewigkeit und dient dem Frieden, der Liebe und einem flauschigen Miteinander.
Rassismus, Diskriminierung, Ungerechtigkeit und sonstige Zuwiderhandlungen haben in Umarmia keinen Platz.

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